Balkonkraftwerk

Erdung von Balkonkraftwerken

Mikro-PV-Anlagen, auch bekannt als Balkonkraftwerke, müssen geerdet und mit einem Potentialausgleich versehen werden, um Gleich- und Wechselströme abzuleiten. Dadurch wird sichergestellt, dass Gestelle und Modulrahmen im Fehlerfall nicht unter Spannung stehen und somit keine Gefahr für Personen und Tiere darstellen. Große PV-Anlagen müssen in jedem Fall geerdet und mit dem zentralen Potentialausgleich des Gebäudes verbunden werden. Bei Mikro-PV-Anlagen mit bis zu 2 Modulen kann in einigen Fällen auf einen Potentialausgleich verzichtet werden, da der Spannungsbereich der erzeugten Gleichspannung in der Regel so gering ist, dass er den Bereich der sogenannten Sicherheits-Kleinspannung (SELV) von 120V DC nicht überschreitet.

Wenn jedoch mehrere Module in Reihe geschaltet werden, erhöht sich die Spannung, wodurch möglicherweise ein Potentialausgleich erforderlich wird. Es ist jedoch immer ratsam, eine Erdung oder einen Anschluss an den Potentialausgleich des Gebäudes vorzunehmen, insbesondere wenn Gestelle und Modulrahmen von Personen berührt werden können. Wenn Balkonbrüstungen oder Geländer bereits mit dem Potentialausgleich verbunden sind, sollte der Potentialausgleich auch auf das Gestell, den Modulrahmen und den Mikrowechselrichter übertragen werden. Der Potentialausgleich wird dabei mit mindestens 6mm² Kupfermantelleitung, vorzugsweise in grün/gelb, mehrdrähtig oder starr ausgeführt.

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