Die Abschaffung der 70%-Regelung bei PV-Anlagen: Das bedeutet das EEG 2023
Ab dem Jahr 2023 tritt das neue EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Kraft. Dieses Gesetz enthält zahlreiche Änderungen im Bereich der erneuerbaren Energien und bringt auch für Betreiber von PV-Anlagen einige wichtige Neuerungen mit sich.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Abschaffung der sogenannten 70%-Regelung. Diese Regelung besagt, dass eine PV-Anlage nur dann gefördert wird, wenn sie weniger als 70% der gewonnenen Leistung in das Stromnetz einspeist. Durch diese Regelung sollte verhindert werden, dass zu viel Strom ins Netz eingespeist wird und es zu einer Überlastung kommt.
Allerdings sorgte die 70%-Regelung auch für einige Probleme. So führte sie dazu, dass viele PV-Anlagen in Deutschland unterdimensioniert waren und somit nicht ihr volles Potenzial ausschöpfen konnten. Zudem führte die Regelung dazu, dass Betreiber von PV-Anlagen keinen Anreiz hatten, den erzeugten Strom selbst zu nutzen, da sie dafür nicht gefördert wurden.
Flexibilität und Vorteile für Balkonkraftwerke zur Energiewende und Klimaschutz
Für Betreiber von Balkonkraftwerken bedeutet dies eine noch größere Flexibilität bei der Nutzung ihrer PV-Anlagen. Denn sie können nun auch dann gefördert werden, wenn sie mehr Strom produzieren, als sie selbst verbrauchen. Dadurch können sie noch stärker zur Energiewende beitragen und ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Insgesamt bietet das neue EEG 2023 somit zahlreiche Vorteile für Betreiber von PV-Anlagen und insbesondere auch für Betreiber von Balkonkraftwerken. Die Abschaffung der 70%-Regelung eröffnet dabei nicht nur neue Möglichkeiten bei der Nutzung von PV-Anlagen, sondern auch bei der Aufstellung und Installation. Betreiber von Balkonkraftwerken sollten daher die neuen Regelungen im Blick behalten und sich über die neuen Möglichkeiten informieren.
