Balkonkraftwerk

0% Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke

Ab dem 1. Januar 2023 profitieren Kundinnen und Kunden von Balkonkraftwerkshop24 von der Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf Solaranlagen. Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, welches auch Änderungen zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen enthält. Demnach wird die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp – einschließlich Stecker-Solaranlagen – auf null Prozent gesenkt. Zuvor wurden solche Anlagen mit 19% besteuert.

Dank dieser Regelung können Kunden von Balkonkraftwerkshop24 19% MwSt. auf alle Solaranlagen-Komplettsets sparen. Es gibt jedoch Bedingungen für die Herabsetzung der Mehrwertsteuer: Die Einsparung gilt ausschließlich für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber, deren Rechnungsadresse und Adresse des Anlagenbetreibers übereinstimmen. Während des Bestellprozesses müssen Kunden deshalb bestätigen, dass sie Betreiberinnen oder Betreiber der Stecker-Solaranlage sind. Die Lieferadresse kann von der Rechnungsadresse abweichen.

Da es sich um eine Regelung nach deutschem Gesetz handelt, greift die Herabsetzung der MwSt. nur für Kundinnen und Kunden mit ständigem Wohnsitz in Deutschland. Für Mini-Solaranlagen, deren Anlagenleistung bei der Inbetriebnahme die Grenze von 30 kW (30.000 W) übersteigt, müssen weiterhin 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

Die Regelung gilt ausschließlich für Bestandteile, die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage notwendig sind. Alle Komponenten, einschließlich Kabel und Messgeräte, sind in die Herabsetzung eingeschlossen. Lediglich Zubehör ist bei separater Bestellung von der Regelung ausgeschlossen und wird weiterhin mit 19% Mehrwertsteuer belegt.

Wenn Sie sich für weitere Details zur neuen Regelung interessieren, finden Sie hier weitere Informationen zum Beschluss des Jahressteuergesetzes und zur Bestätigung durch den Bundesrat.

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